Gebäudereiniger-Innung Südwestfalen -
Mittleres Ruhrgebiet
Sitz Bochum
Verwaltungsstelle:
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: 0221 251064
Telefax: 0221 2582114

Mindestlohntarifvertrag in Kraft
01.01.2012
Mindestlohntarifvertrag in Kraft
01.01.2012
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk wurde am 29.12.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch ist sie am 01.01.2012 in Kraft getreten. Aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit müssen sich alle Unternehmen, die Gebäudereinigung ausüben - einschließlich ausländischer Unternehmen - an die Mindestlöhne halten. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung läuft bis zum 31.10.2013.
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